Nebenkostenabrechnungen oder auch als Betriebskostenabrechnung bekannt, bekommt jeder Mieter einmal aller zwölf Monate, dass heißt nach einem Abrechnungszeitraum von Januar des Jahres bis Dezember des Jahres, was abgelaufen ist. Der Vermieter sendet dem Mieter diese Abrechnung zu mit einer ordentlicher Adresse des Mieters und den zusätzlichen Personen, die den Mietsvertrag unterschrieben haben, die Adresse des Vermieters und versehen mit dem genauen Abrechnungszeitraum der Berechnung. Sollte diese Nebenkostenabrechnung aber nicht zugesendet werden, sind keine Nachforderungen an den Mieter zu verlangen. Sie dürfen auch somit dem Mieter nicht mehr in Rechnung gestellt werden. Das gilt heute für jedes Mietsverhältnis, egal ob man in einer Mietswohnung oder in einem Haus lebt. Nebenkosten sind alle geleisteten Kosten, die die Pflege und Erhaltung der vermieteten Räumlichkeiten betrifft, dabei ist die Miete aber nicht mit enthalten. Diese muss separat beglichen werden. Man unterscheidet bei Nebenkosten die warmen Betriebskosten und zum anderen die kalten Betriebskosten. Zu den warmen Betriebskosten zählt die Heizung und das Warmwasser und zu den kalten Betriebskosten sämtliche anderen Kosten. Sonstige oder einmalige Reparaturen in den Räumlichkeiten sind aber vom Mieter selbst zu zahlen. Das heißt auch die Schornsteinpflege bei einem Haus zum Beispiel, oder wenn man mal wieder einen Tapetenwechsel haben möchte. Man sollte auch nicht vergessen, das Nebenkosten wie Telefon, Strom, Gas, Essen und sonstige Kosten die in die kalten Betriebskosten fallen, zusätzlich selbst vom Mieter beglichen werden muss. Wenn man ein Auto besitzt, kommen noch zusätzliche Spritkosten hinzu und ab und zu möchte man sich auch etwas Neues zu anziehen kaufen.
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