Nach dem Umzug – Einzugsermächtigungen ändern

Alle Institutionen, die zum Einzug von finanziellen Mitteln berechtigt sind, ist die neue Bankverbindung mitzuteilen.

Dies sollte in schriftlicher Form geschehen. Dabei muss man nicht bei jedem Einzelnen vorsprechen, sondern kann dies über das Internet oder einen Brief erledigen. In dieser Form kann man die neue Anschrift und vor allem die neue Bankverbindung bekannt geben.

Da die personenbezogenen Daten in einem Computer gespeichert sind und dieser maschinell alle notwendigen Schritte zur Abbuchung unternimmt, wird es schon eine kurze Zeit in Anspruch nehmen, bis alle Beträge von dem neuen Konto abgebucht werden. Es gibt auch die Möglichkeit, die Einzugsermächtigung zu widerrufen und in der Zwischenzeit am Terminal zu überweisen.