Ablöse

Manchmal möchten die Vormieter eine Ablösesumme für bestimmte Möbel haben. Das kann die Einbauküche sein oder eine Dusche , die vom Mieter eingebaut wurde. Man sollte sich ganz genau die Sachen angucken, bevor eine Summe gezahlt wird.

Auch sollte erst gezahlt werden, wenn der Mietvertrag tatsächlich zustande kommt. Manch einer möchte nämlich noch schnell einen Euro mit der Ablöse verdienen. Sie müssen aber keine Ablöse zahlen, wenn Sie die Möbel nicht haben möchten.

Die Mieter müssen meist dann alle Sachen, die sie verändert haben, wieder in den Ursprungszustand herstellen. Es besteht auf keinen Fall eine Abnahmepflicht. Nur , wenn Ihnen die Küche zum Beispiel gut gefällt, können Sie mit dem Vormieter einen guten Preis aushandeln.