Umzug ist nicht zwingend ein Grund für die vorzeitige Kündigung des DSL-Vertrags

Viele Internet- und Telefonverträge bringen eine lange Mindestvertragslaufzeit von 24 Monaten mit sich. Eine vorzeitige Kündigung ist in der Regel nicht möglich. Auch bei einer Änderung der Lebensumstände, wie beispielsweise einem Umzug, besteht – entgegen der landläufigen Vorstellung – nicht automatisch ein Sonderkündigungsrecht.

Erst im November 2010 hat der Bundesgerichtshof in Karlsruhe entschieden, dass der Kunde auch dann nicht vorzeitig aus seinem Vertrag aussteigen kann, wenn er in einen Ort außerhalb des Anschlussgebietes seines Anbieters zieht. Begründung: Der Kunde trage das Risiko, dass er auf Grund einer selbst gewählten Änderung seiner persönlichen Verhältnisse eine Dienstleistung nicht mehr in Anspruch nehmen kann. Im konkreten Fall habe er sich zudem bewusst für eine lange statt einer kurzen Laufzeit entschieden, weil er bestimmte Rabatte erhalten wollte. „Inzwischen gibt es einige DSL- und Telefonanbieter, die Tarife mit einer kurzen Laufzeit von nur einem Monat im Programm haben. Es lohnt sich auf jeden Fall, zu schauen, ob und zu welchen Konditionen sie an der eigenen Adresse verfügbar sind“, sagt Björn Brodersen vom Onlinemagazin www.teltarif.de.

Kurze Mindestlaufzeiten gibt es etwa bei Congstar, Hansenet (Alice), o2 und 1&1.

Mitunter geht die höhere Flexibilität allerdings zu Lasten des Geldbeutels. Während Kunden bei Tarifen mit langer Laufzeit häufig von günstigeren Einstiegskosten oder reduzierten Grundgebühren in den ersten Vertragsmonaten profitieren, müssen Kunden mit kurzer Bindung auf solche Vergünstigungen meist verzichten. Hier gilt es dann abzuwägen: Legt man mehr Wert auf die theoretische Möglichkeit, bei Problemen, geänderten Lebensumständen oder auf Grund neuer, günstigerer Tarife flexibel den Anbieter wechseln zu können oder ist einem der niedrigere Preis wichtiger.
„Grundsätzlich sollte man sich vor dem Vertragsabschluss das Kleingedruckte sowie alle Konditionen genau anschauen. Es gilt neben Laufzeit und Grundgebühr auch weitere Konditionen im Blick zu haben – etwa
Hardware- und Anmeldekosten, Übertragungsgeschwindigkeit sowie Minutenpreise außerhalb der Flatrate, zum Beispiel für Gespräche ins Ausland“, so Brodersen abschließend.

Details zu DSL-Tarifen mit kurzer Laufzeit gibt es unter www.teltarif.de/dsl-tarife-kurze-mindestlaufzeit