An- und Abmelden beim Einwohnermeldeamt

Die Gemeinde gibt den Einwohner ein bis zwei Wochen Zeit einen Umzug zu melden, der im Ort geschieht. Verpasst man diese Frist, ist ein Ordnungsgeld fällig. Auf dem Amt muss man schon persönlich erscheinen, denn dort werden ja auch die Papiere geändert. Der Personalausweis zum Beispiel muss ja mit geändert werden. Nur wenn Sie ganz und gar nicht in der Lage sind, persönlich auf dem Amt zu erscheinen, dann können Sie einen Bevollmächtigten schicken.

Zieht man in eine andere Gemeinde oder Stadt, dann muss man sich heute nicht mehr abmelden. Das braucht man nur noch, wenn man von einer Nebenwohnung in eine Hauptwohnung zurückzieht, oder wenn man ins Ausland geht. Zieht man also innerhalb von Deutschland um, dann braucht man sich nur in dem neuen Ort anmelden. Alles andere regelt dann das Amt. Manchmal ist dafür auch eine Gebühr fällig. Besteht die Gemeinde auf eine Abmeldung, dann bekommt man dort die entsprechenden Formular, oder man erscheint persönlich und die Daten werden gleich in den PC eingegeben. Bei vielen Gemeinden geht das heute sogar schon online.

Bei der neuen Gemeinde muss man dann wieder persönlich erscheinen. Es reicht zwar erst einmal auch postalisch, aber dann muss man später dann doch hingehen und den Personalausweis umschreiben lassen. Die Gemeinde stellt auch die Lohnsteuerkarten aus und muss ja auch die neue Anschrift wissen. Verspätet man sich mit der Anmeldung, gibt es auch ein Bußgeld. Also sollte man sich rechtzeitig um diese Behördengänge kümmern. Es ist wichtig, sich umzumelden, denn meist muss man ja im gleichen Atemzug auch andere Behördengänge erledigen, wie zum Beispiel das Auto ummelden. Dann hat man gleich einen gültigen Personalausweis mit richtiger Adresse parat.