Fahrzeugklassen

Schon seit 1970 gibt es eine Definition der Fahrzeugklassen, die durch die Europäische Gemeinschaft verabschiedet wurde. Auf den Straßen innerhalb der Europäischen Gemeinschaft ist daher die Einordnung verschiedener Fahrzeuge verschiedener Gruppen einheitlich möglich. So gibt es die nachfolgenden Klassen:

  • Klasse C
  • Klasse L
  • Klasse M
  • Klasse N
  • Klasse O
  • Klasse R
  • Klasse S
  • Klasse T

Für die Flotte der Wagen für den Transport des Umzugsgutes sind die Klassen N und O relevant. Die Wagen dieser Klassen zeichnen sich durch die nachfolgenden Besonderheiten aus.

Klasse N 
Dabei handelt es sich um Kraftfahrzeuge, die mindestens vier Räder besitzen und zur Güterbeförderung eingesetzt werden. In der Umgangssprache handelt es sich hierbei um Lastkraftwagen oder Lieferwagen. Gleichzeitig kann es sich hierbei auch um Kraftfahrzeuge mit drei Rädern handeln. Diese können ebenfalls zur Güterbeförderung zugelassen sein und besitzen eine zulässige Gesamtmasse von mehr als einer Tonne. Unterteilt wird diese Klasse, bei der eben alle Fahrzeuge zur Beförderung von Gütern zugelassen sind, in drei Kategorien:

Klasse N1 
Diese Fahrzeuge besitzen eine zulässige Gesamtmasse, die 3,5 Tonnen nicht überschreiten wird.

Klasse N2 
Bei diesen Fahrzeugen liegt eine Gesamtmasse vor, die bei 3,5 Tonnen beginnt und 12 Tonnen nicht überschreitet. Dies sind die zulässigen Werte für diese Klasse.

Klasse N3 
In diese Klasse gehört alles an Fahrzeugen, was eine Gesamtmasse von über 12 Tonnen besitzt. Soviel an Gewicht wurde durch die Europäische Gemeinschaft zugelassen.

Klasse O 
Mit dieser Klasse werden die Anhänger erfasst, zu der unter anderem auch Sattelanhänger gehören.

Klasse O 1 
Die Anhänger dieser Klasse dürfen die Gesamtmasse von 0,75 Tonnen nicht überschreiten. Mehr ist also hier nicht zugelassen worden.

Klasse O 2 
Von der Gesamtmasse her liegen in dieser Klasse die zulässigen Werte zwischen 0,75 Tonnen und 3,5 Tonnen.

Klasse O 3 
Zulässig ist bei diesen Anhängern eine Gesamtmasse von 3,5 Tonnen, wobei ein Gewicht von 10 Tonnen nicht überschritten werden darf.

Klasse O 4 
Alles an Anhängern, was eine Gesamtmasse von mehr 10 Tonnen besitzt, gehört in diese Fahrzeugklasse.