Voraussetzungen für das Mieten von Fahrzeugen

Jedoch ist eine grundlegende Voraussetzung für das Mieten oder das Leihen eines solchen Fahrzeugs der Führerschein in der entsprechenden Klasse. Schließlich muss die Berechtigung existieren, ein solches Fahrzeug führen zu können. Das gilt selbstverständlich auch für Leih-LKWs von Mietwagen Firmen.

Führerscheinklassen
Für die Fahrerlaubnis der nachstehend aufgeführten Klassen C und C 1 ist die Erlaubnis der Führerschein-Klasse B zwingend erforderlich. Die Fahrerlaubnis der Klassen CE und C1E können nur mit Führerscheinen der Klasse C und C1 erworben werden. Mit diesen Führerscheinen können die weiteren Prüfungen für die Fahrerlaubnis dieser Klassen durchgeführt werden. Das Mindestalter bei allen Führerscheinen der LKW-Klassen liegt bei 18 Jahren, wobei teilweise bis zum 21. Lebensjahr Einschränkungen zu berücksichtigen sind.

LKW – Klassen

Klasse C
Besitzt ein Autofahrer zusätzlich diese Fahrerlaubnis, so ist diese auf eine Zeit von fünf Jahren befristet. Nach Ablauf dieses Zeitraumes muss der Fahrer bezüglich einer ärztlichen Untersuchung sowie eines Gutachtens auf augenärztlicher Basis vorsprechen.
Mit diesem Führerschein ist zugleich die Fahrerlaubnis für die Klasse C1 erworben worden.
Damit besteht die Möglichkeit, Kraftfahrzeuge zu bewegen, deren Gesamtgewicht mehr als 3.500 Kilogramm beträgt. Ausgeschlossen von dieser Fahrerlaubnis sind also Krafträder.
Die Fahrzeuge, die mit der Erlaubnis nach Klasse C bewegt werden können, dürfen zudem nicht mehr als acht Sitzplätze haben. Darin nicht inbegriffen ist der Führersitz.
Außerdem ist es möglich, Kraftomnibusse mit einer Gesamtmasse von mehr als 3.500 Tonnen unter bestimmten Voraussetzungen zu bewegen. Dabei darf das Fahrzeug nur an einen Ort gebracht werden, wo es einer technischen Überprüfung unterzogen wird. Die zweite Voraussetzung zur Führung eines Kraftomnibusses ist die Überführung des Busses an verschiedene Orte.

Klasse CE
Liegt die Fahrerlaubnis der Klasse Ce vor, so sind darin die Klassen BE, C1E und T enthalten. Dieser Führerschein ist nur gültig in Zusammenhang mit der Klasse C. Dabei darf diese Fahrerlaubnis ohne weitere ärztliche Untersuchung lediglich für fünf Jahre führt werden. Ferner ist nach Ablauf dieser Zeit ein erneutes Gutachten des Augenarztes erforderlich. Bis zum 21. Lebensjahr ist innerhalb der Aufgaben der gewerblichen Güterbeförderung die Masse von bis zu 7,5 Tonnen befördert werden.

Klasse C1
Wer diese Fahrerlaubnis besitzt, hat nur eine Genehmigung, Fahrzeuge dieser Klassen bis zum 50. Lebensjahr befördern zu können. Ist dieses Lebensjahr vollendet worden, wird die Erlaubnis immer wieder nur für fünf Jahre verlängert. Dies geschieht auch nur, wenn zum einen eine ärztliche Untersuchung nach jedem Fünf-Jahres-Zeitraum durchgeführt wird. Ebenfalls muss dann ein Gutachten des Augenarztes vorliegen. Bewegt werden dürfen mit dieser Fahrberechtigung Kraftfahrzeuge, deren Gewicht zwischen 3.500 Kilogramm und 7.500 Kilogramm liegt. Dabei dürfen sich zugleich neben dem Sitz des Fahrers nicht mehr wie acht weitere Sitze in den Kraftfahrzeugen befinden. Ein möglicher Anhänger sollte nicht mehr wie 750 Kilogramm an Masse besitzen.

Klasse C1E
Nur in Zusammenhang mit der Klasse C1 kann dieser Führerschein erworben werden. Bis zu dem Zeitpunkt, an dem das 50. Lebensjahr vollendet wird, ist diese Fahrerlaubnis gültig. Zum weiteren Führen der Fahrzeuge wird berechtigt, wer sich alle fünf Jahre ärztlich und augenärztlich untersuchen lässt. Wird mit dieser Fahrberechtigung ein Zugfahrzeug mit Anhänger bewegt, sollte die Kombination nicht mehr als 12 Tonnen an Gesamtmasse besitzen.